Überwachung: Immer noch Zweifel?

Die neuesten Veröffentlichungen des Wistleblowers Edward Snowden werden auch den letzten Zweifler überzeugen. Die klare Nennung von Namen ist der oft eingeforderte letzte Beweis.

Es geht nur marginal um Terrorabwehr, sondern ganz einfach um wirtschaftliche Interessen. Hierbei ist das Zusammenspiel von Lobbyisten und Politikern deutlich zu erkennen. Es wird Zeit, dass der Bundesstaatsanwalt sich den §18 GG genauer ansieht und den indirekten und kontinuierlichen Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung erkennt und handelt.

Die praktizierte totale Überwachung ist eine nachhaltige Bedrohung unserer Demokratie. Es gibt kein Supergrundrecht auf Sicherheit, wie Innenminister Friedrich sich äußert. Aber es gibt das Grundgesetz, indem unsere Bürgerrechte verankert sind. Wir können das Problem nicht durch Verschlüsselung lösen, aber es ist ein Akt der Notwehr für jeden Menschen, um für die Wahrung der Privatsphäre einzutreten.

Nicht nur die Staaten sind in Ihrem Anliegen, die Bevölkerung zu kontrollieren, maßlos geworden, sondern es zeigt sich deutlich, dass hier ein Zusammenspiel von Politik und Wirtschaft statt findet, dass jegliche Orientierung in einem demoraktischen Wertesystem verloren hat.

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